Münster - Der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nicht automatisch zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Damit wurde der Gebührenbescheid des WDR an einen Studenten aus Münster aufgehoben.
Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa Radio hören kann, war 2007 gefallen. Seither werden 5,52 Euro im Monat von der GEZ erhoben, sofern weder Fernsehen noch Radio existieren.
In der Urteilsbegründung heißt es, Internet-PCs würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, "aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte".
Im konkreten Fall sollte der Student, der weder TV noch Radio besitzt, Gebühren in Höhe von 16,56 Euro bezahlen. Der WDR bestand auf der Zahlung allein wegen der Bereithaltung des Gerätes.
GEZ-Gebühren für 'nen internetfähigen PC ist bzw. war echt überflüssig...
Als die Gebühren 'angeschafft' wurden habe ich irgendwo im Internet oder in einer Zeitung einen schönen Kommentar gelesen à la "Ich soll also Gebühren bezahlen für Rundfunk, obwohl ich das gar nicht brauche, mit der Begündung ich hätte aber die Geräte dazu? Dann werd ich demnächst auch Kindergeld beantragen. Hab' zwar keine Kinder, aber das Gerät dazu...!"
__________________________________________________ Oh, schaut mich an! Ich mach' so viele Menschen glücklich! Ich bin der große Glücklichmacher, aus dem Glückskindland und wohne im Lebkuchenhaus in der Gummibärengasse! ACH, ganz nebenbei: das war ironisch gemeint!
Ich stehe den Rundfunkgebühren generell sehr kritisch gegenüber. Vom Grundgedanken her ist es mMn ein Unding, dass man automatisch gebührenpflichtig ist, sobald man ein entsprechendes Gerät bereit hält. Diese "gesetzliche Fiktion" stört mich umgemein, da sie schlussendlich zur Folge hat, dass man überhaupt nicht gefragt wird, ob man öffentlich-rechtliches Fernsehen überhaupt sehen will oder nicht. Man wird einfach so eingestuft, als ob es so ist. Fertig. Das grenzt mMn an Bevormundung.
Ich kenne das ja aus meinem Job auch. Die leidigen Debatten über den Sinn und Zweck der GEZ hängen mir schon längst zum Halse heraus...
Dass nun ein Gericht wenigstens die Gebührenfreiheit für internetfähige PC´s erklärt hat, ist mMn sehr zu begrüßen.
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"Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
da bin ich dabei, ich komme aus den GEZ-Gebühren nicht mal raus mit Schwerbehindertenausweis. Und dann hätt ich noch für meinen internetfähigen PC zahlen sollen, nein, es ist schon gut das es vom Gericht gestoppt wurde.
Zahlt denn noch jemand GEZ??? Gut die dien Auto ham,die ham natürlich verloren. Aber der Rest... Die GEZ ist sowieso mehr als überflüssig da man ja fürs KabelTV usw sowieso zahlen darf. Von daher ist die GEZ ein Relikt aus der Urzeit was man nicht mehr los wird.
@Susanne1: Dann geh mal zum Verbraucherschutz und gehe da gleich zum Anwalt,der wird sich die Fäuste reiben ;).Wenn du noch die ganzen Nachweise hast das du immer gezahlt hast dann leg die auch alle mit vor.Normal wird dir das Geld zurück erstattet da diese Personengruppe da ausgenommen ist. http://www.vogelsbergkreis.de/Gebuehrenb...-GEZ.309.0.html
Zitat von Heady the 2ndZahlt denn noch jemand GEZ???
Und ob. Ich zum Beispiel, zwar äußerst widerwillig, aber ohne besonderen Befreiungsgrund (Hartz IV, Schwerbehinderung etc.) hat man kaum Chancen, da herauszukommen.
Und die stapelweise bei uns eingehenden Vollstreckungsersuchen der GEZ sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache...
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Zitat von Heady the 2ndZahlt denn noch jemand GEZ??? Gut die dien Auto ham,die ham natürlich verloren. Aber der Rest... Die GEZ ist sowieso mehr als überflüssig da man ja fürs KabelTV usw sowieso zahlen darf. Von daher ist die GEZ ein Relikt aus der Urzeit was man nicht mehr los wird. ]
versteh ich jetzt nicht, was hat denn der Kabelempfang damit zu tun ob man GEZ bezahlen muss oder nicht.
Ich hatte denen ja mal meinen Ausweis zugesandt, aber die Idee mit dem Verbraucherschutz ist nicht schlecht, da geh ich mal hin, mal schauen was sie dazu sagen.
Zitat von Susanne1Ich hatte denen ja mal meinen Ausweis zugesandt
Kleiner Tipp aus meiner beruflichen Erfahrung heraus: Nachweise, die per Post an die GEZ übersandt werden, am besten immer per Einschreiben, da die GEZ gerne behauptet, nichts bekommen zu haben....
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Zitat von Heady the 2ndZahlt denn noch jemand GEZ???
Und ob. Ich zum Beispiel, zwar äußerst widerwillig, aber ohne besonderen Befreiungsgrund (Hartz IV, Schwerbehinderung etc.) hat man kaum Chancen, da herauszukommen.
Und die stapelweise bei uns eingehenden Vollstreckungsersuchen der GEZ sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache...
Also wir hatten noch nie Post von denen oder sonstwas. Und rausgekommen sind wir einfach mit einer Kündigung. In nem Mehrfamilienhaus und ohne Auto ist sowas kein Thema.
In Antwort auf:versteh ich jetzt nicht, was hat denn der Kabelempfang damit zu tun ob man GEZ bezahlen muss oder nicht.
Damit zu tun hats nix. Nur zahlst du ja schon fürs Kabelfernsehen,wieso sollte ich dann noch GEZ zahlen? Ich zahl doch nich doppelt irgendwelche gebühren.
Zitat von Susanne1Ich hatte denen ja mal meinen Ausweis zugesandt
Kleiner Tipp aus meiner beruflichen Erfahrung heraus: Nachweise, die per Post an die GEZ übersandt werden, am besten immer per Einschreiben, da die GEZ gerne behauptet, nichts bekommen zu haben....
sie hatten mir ja zurückgeschrieben das ich kein Recht auf Nichtzahlung habe. Nur leider, hab ich den Brief, glaub ich, nicht mehr, muß mal schauen und dann zum Verbraucherschutz gehen.
Zitat von Heady the 2ndAlso wir hatten noch nie Post von denen oder sonstwas. Und rausgekommen sind wir einfach mit einer Kündigung. In nem Mehrfamilienhaus und ohne Auto ist sowas kein Thema.
Hmm, und ihr hattet noch nie "Besuch" von GEZ-Kontrolleuren?!
Zur allgemeinen Info: Man muss diese Vögel nicht in die Wohnung lassen, die haben die selben Befugnisse wie die Zeugen Jehovas. Gefährlich ist nur die Motivation von denen: Die arbeiten nämlich auf Provisionsbasis.
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Nö, und wenn schon?Erstens lässt man die eh nicht rein und macht gar nicht erst die Tür auf. Die Typen haben null rechte also beachtet man sie gar nicht erst.
Zitat von Susanne1sie hatten mir ja zurückgeschrieben das ich kein Recht auf Nichtzahlung habe. Nur leider, hab ich den Brief, glaub ich, nicht mehr, muß mal schauen und dann zum Verbraucherschutz gehen.
Das solltest du auf jeden Fall machen, denn ein Schwerbehindertenausweis ist meines Wissens definitiv ein Befreiungsgrund.
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