Haben sie überhaupt schon nen vollstreckbaren Titel vom Amtsgericht? Die Sache klingt mächtig unseriös, scheint wohl eher so ne Einschüchterungstaktik zu sein. Ein Vollstreckungsbeamter kommt erst wenn Du nicht zahlungsfähig bist (korrigiert mich jemand wenn es falsch ist).
Der Begriff Vollstreckungsbeamter ist schwammig und dehnbar. Damit kann eigentlich jeder gemeint sein, der befugt ist, staatliche Anordnungen durchzusetzen. Da es hier aber um die Realisierung von Geldforderungen geht, kann eigentlich nur ein Gerichtsvollzieher gemeint sein. Dieser handelt allerdings privatrechtlich, und auch erst dann, wenn eine Geldforderung tituliert wurde.
Zitat von The Wicker ManEin Vollstreckungsbeamter kommt erst wenn Du nicht zahlungsfähig bist (korrigiert mich jemand wenn es falsch ist).
Stimmt so nicht ganz. Vielmehr stellt der Gerichtsvollzieher (bei privatrechtlichen Forderungen) oder der Vollziehungsbeamte (bei kommunalen öffentl.-rechtl. Forderungen) die etwaige Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erst fest, z.B. durch eine sog. Fruchtlospfändung vor Ort.
Ok, danke für die Info. Aber eigentlich kommt der VB erst wenn die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel hat, oder? Ich kann ja nicht zum Gericht gehen, nen VB losschicken lassen weil mir irgendwer was schuldig ist. Das wäre dann ja der Fall was in dem Schreiben angedroht wird.
Ist manchmal etwas undurchsichtig, finde ich. ich habe schon erlebt, dass vollstreckbare Titel erstellt wurden, wegen Forderungen, die gar nicht reel waren. Ich frage mich manchmal, was für Schnapsnasen da als Rechtspfleger in den Amtsgerichten sitzen. Gut geschmiert....
__________________________________________________ "GEGEN" heisst "WIDER", nicht "WIEDER" !!!!! "Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
Ich sagte ja bereits, dass eine privatrechtliche Forderung grundsätzlich tituliert werden muss, bevor vollstreckungsmäßig irgendwas passiert. Bevor eine Forderung aber überhaupt tituliert werden kann, ergeht ein gerichtlicher Mahnbescheid, d.h. der Schuldner hat die Möglichkeit, sich zu den relevanten Tatsachen zu äußern. Diese Gegenargumente prüft das Gericht natürlich, denn schließlich sollen ja keine Forderungen tituliert werden, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind.
leider habe ich aber schon erlebt, dass Forderungen tituliert wurden, die äußerst fragwürdig waren. es kommt oft darauf an, wer stärker ist. Kenne jemanden mit einer kleinen Internet-Radio-Station, der bekam Ärger mit Sony. Ruckzuck war ein Titel da...im Nachhinein bekam er Recht, was ihn aber vorher fast in den Ruin getrieben hat.
__________________________________________________ "GEGEN" heisst "WIDER", nicht "WIEDER" !!!!! "Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
Zitat von ElfichrisDein letzter Satz deutet dann doch wieder auf das "gut schmieren" hin.
Scheint also immer wieder was ´dran zu sein das Behörden auch gut geschmiert sein wollen...... - traurige Volksvertretermentalität!
Die treten das Volk halt mit Füssen.
...das meinte ich eigentlich weniger. Aber es gibt nun mal Gerichte und Behörden, die unterschiedlich gut/schlecht arbeiten. Das wollte ich damit ausdrücken, mehr nicht.