Hi, ich hatte vorgestern bei Ebay die Porto Alegre DVD, die ich bei Medi Max erworben habe, bei Ebay reingestellt. Nach etwa 2 Stunden bekam ich die Email das der Artikel entfernt wurde. Begründung Verletzung des Urheberrechtes. Ich dachte mir nicht viel bei und wollte den Artikel dann halt bei Amazon verkaufen. Nun schaue ich eben die Post von Heute durch und sehe das ich einen mehrseitigen Brief von einer Kanzlei bekommen habe. Im dem Brief steht das ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll und noch 700 Euro an Strafe zahlen soll. Unter anderem Anwaltsgebühr und so etwas. Mir wurden auch strafrechtliche Konsequenzen angedroht und man setzt mir eine frist von 14 Tagen. Ich soll auch noch alle meine Kopien und Käuferdaten angeben.
Das kann doch nicht sein, dass ich etwas regulär kaufe und dann sowas passiert.
Was soll ich jetzt machen? Zum Anwalt? Oder soll ich das aussitzen?
Mein Rat: Unterschreibe diese Unterlassungserklärung nicht! Suche dir eine vorformulierte im Internet. Zahle das Geld nicht. Schicke das Bootleg + Kaufbeleg + eigene Unterlassungserklärung an den Anwalt. Warte ab was kommt. Entweder kannst du dich dann mit dem Anwalt einigen und handeln oder du läßt es auf einen eventuellen Mahnbescheid ankommen.
So würde ich persönlich vorgehen, ist keine Rechtsberatung.
Okay. Also muß ich das durchaus ernst nehmen? Muß ich das Bootleg direkt an Maiden schicken oder an den Anwalt? Ich werde dann im Net mal nach eine Unterlassungserklärung googln.
Was heißt einigen mit dem Anwalt? Muß ich jedenfalls was zahlen? Und wenn ich nicht zahle und es kommt der Mahnbescheid, kann es sein das es vor Gericht kommt und ich viele tausend Euro zahlen muß? Es kann doch nicht sein, ich habe bisher viele Bootlegs über Ebay gekauft und verkauft und nie gab es Probleme!
Maiden ist leider ein beliebtes Abmahnprodukt von Anwälten geworden, die behaupten im Namen der Band zu sprechen, und leider werden sie gestützt durch das Urheberrecht. Du kannst dir sicher sein, dass dich diese Anwälte nur abzocken wollen und nicht ein Cent bei der Band landet. Bei DVD-Bootlegs der aktuellen Tour ist das ja evtl. noch nachvollziehbar, aber wenn man weiß, dass Arry begeisterter Sammler von Vinyl-Boots ist, ist das nur lächerlich. Kannste aber wohl kaum als Argument vorbringen
Sorry, aber ich verstehe nicht, warum du das Ding bei Amazon verhökern wolltest, NACHDEM ebay die Autktion gelöscht hat. Das war doch eine klare Warnung! Schon DA hättest Du Abmahn-Post bekommen können und bist mit einem blauen Auge davongekommen. Natürlich ist das ernst und ich gehen davon aus, dass Du bezahlen mußt, die Frage ist nur, wie viel.
"Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
Naja, ist vielleicht blauäugig, aber ich würde mir auch nix dabei denken, wenn ich die DVD doch "ganz normal im Laden gekauft" habe!!
Da kann man doch - wie es so schön heißt - nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass es eine reguläre DVD ist. Nicht jeder ist Kenner der Band und weiß, dass es eigentlich von der Tour nix reguläres gibt...
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen und nix, aber auch gar nix bezahlen!!!
Und vor allem mal bei einer Verbraucherzantrale anrufen - die kosten nix und Helfen gerne und i.d.R. kompetent weiter!
Ich glaube eher die Abmahn Anwälte sind eher wie die Geier auf das ebay ausgerichtet. Wenn der Artikel bei ebay gelöscht wurde, wird bestimmt schon so einer die Finger im Spiel gehabt haben. Also ich würde vielleicht erst Mal mich über den Rechtschutz erkundigen, was für Schritte möglich wären. Das Du ganz ungeschoren aus der Sache kommst, glaube ich nicht . Aber wenn ich das Ganze hier so lese, dann glaube stelle ich hier einige CDs und DVDs nicht zum Verkauf ein, sondern werfe sie lieber in den Müll. Wenn dann so ein Ärger hinterher kommt, das bringt das Ganze nicht ein.
------------------------------------------------ Ohne Religion wäre die Welt besser und friedlicher. ( King Diamond )
"Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
Zitat von Made of IronAuf jeden Fall nichts per Internet verkuafen, von dem du nicht zu 100% weißt, dass es echt ist!
Also ich kaufe mein Zeug immer im regulären Handel oder im Internet bei Amazon. Da gehe ich eigentlich von aus, dass das Zeug echt ist. So ein Spezialist bin ich auch nicht, dass ich das nachprüfen kann.
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Zitat von maidenpriestNaja, ist vielleicht blauäugig, aber ich würde mir auch nix dabei denken, wenn ich die DVD doch "ganz normal im Laden gekauft" habe!!
Da kann man doch - wie es so schön heißt - nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass es eine reguläre DVD ist. Nicht jeder ist Kenner der Band und weiß, dass es eigentlich von der Tour nix reguläres gibt...
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen und nix, aber auch gar nix bezahlen!!!
Und vor allem mal bei einer Verbraucherzantrale anrufen - die kosten nix und Helfen gerne und i.d.R. kompetent weiter!
Viel Erfolg!!
Berichte mal, wie's weiter geht...
jetzt mal ehrlich, grad wir als Fans wissen doch wohl ganz genau welche DVDs von Maiden legal veröffentlich sind oder nicht, ich hätte diese DVD auch gekauft, aber beim verkaufen mir dann doch so meine Gedanken gemacht, na hoffentlich geht das ganze einigermassen glimpflich aus.
Ist schon seltsam das man solche Bootlegs quasi ganz legal im Laden kaufen kann, hab sogar mal bei Karstadt eine Maiden Bootleg DVD gekauft.
Nee, Leute, so ist das auch nicht. Es hat doch schon wirklich jeder im Fernsehen u.ä. von den Abmahn-Anwälten gehört und mitbekommen. es ist eben so, das man nachgemachte Sachen nicht privat verkaufen darf ohne Genehmigung. Ich gehe mal davon aus, dass die großen Ketten, die teilweise ja auch schon ins Bootleg-geschäft eingestiegen sind, sich vorher das von Management genehmigen lassen.
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Ich habe neulich mit einem Anwalt gesprochen, der hat auch jemanden vertreten, der eine MAIDEN Bootleg LP bei ebay verkauft hat, und natürlich von einem Anwalt dann angeschrieben wurde. Der erzählte mir, dass verschiedene Kanzleien damit beauftragt wurden speziell bei ebay nach MAIDEN Bootlegs (und natürlich auch anderen) zu suchen und den verkäufer anzumahnen. Da hat man als Verkäufer leider keine Chance.
Übrigens hab ich die Poro Alegre DVD neulich für 9,99 bei Karstadt gekauf. Die hatten auch vor kurzem noch die "Maiden England" DVD-Bootleg.
________________________________________________________ "Während ich ein Buch lese, schreibt Bruce eins" (Steve Harris)
Zitat von FreiburgMaiden70ich verstehe auch nicht wie man im Handel eine DVD legal erwerben kann, und beim Weiterverkauf soll das dann gegen das Urheberrecht verstoßen
Zitat von FreiburgMaiden70ich verstehe auch nicht wie man im Handel eine DVD legal erwerben kann, und beim Weiterverkauf soll das dann gegen das Urheberrecht verstoßen
geht mir genauso
Ganz einfach, weil Pro Markt, Medimax und andere Discounter die Dinger unwissentlich einkaufen und verkaufen. Aber so ein kleiner Abmahnanwalt traut sich natürlich nicht einen Großkonzern wie REWE usw. damit anzuschreiben. Vielleicht wird auch extra abgewartet, zwangsläufig werden von den Pro Markt Bootlegs welche bei Ebay landen und es gibt wieder 700 Euro für 3 Euro Porto.
Ersteigert, entgeistert Wenn bei Kopien aus dem Freundeskreis etwas Vorsicht geboten erscheint, wie sieht es erst bei Gebrauchtkäufen aus? Wer eine CD beim Flohmarkt, eBay oder über einen Gebrauchthändler bei Amazon kauft, erwischt gelegentlich auch mal Selbstgebranntes oder ein Bootleg aus dem Ostblock oder Asien. Da hilft es nichts, ganz fest an dessen Legalität zu glauben: Häufig stammt die CD dennoch von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage. Zwar muss der Käufer nicht davon ausgehen, dass etwa jede CD/DVD aus dem Ostblock automatisch eine Schwarzkopie ist. In vielen Fällen ist dies aber nicht zu übersehen: Deutliche Indizien sind ein diffuses Copyright ohne Angaben zum Namen oder Label des Rechtsinhabers, verpixelte Bilder und ein kreatives Tracklisting, das deutlich von der offiziellen CD-Veröffentlichung abweicht. Wer an eine solche Schwarzpressung gerät, sollte sich zuerst an den Verkäufer wenden. Dieser muss die Ware zurücknehmen und den Betrag zurückerstatten. Für manchen Käufer mag ein Bootleg zunächst harmlos erscheinen: Hauptsache, die gewünschte Musik ist drauf. Doch selbst eine unwissentlich erworbene Schwarzkopie darf nicht weiterverkauft werden. Dasselbe gilt für Soft- oder Hardware zur Umgehung von Audio- und Video-Kopiersperren: Nicht nur der Kauf, auch der Verkauf ist untersagt. Wer etwa vor dem 23. 9. 2003 eine damals legale Lizenz von CloneCD gekauft hat, darf sie heute nicht weiterverkaufen. Das Risiko beim Online- Verkauf dieser Produkte ist besonders groß, weil insbesondere eBay von Anwälten frequentiert wird, die sich auf Abmahnungen gegen derartige Verstöße spezialisiert haben. Mehr zu Anwaltspraktiken weiter unten.
"Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"
Abgemahnt, was nun? Der größte Fehler bei Empfängern eines Abmahnschreibens besteht darin, den Brief zunächst zu ignorieren. Der zweitgrößte Fehler besteht darin, einen in Urheberrechtsfragen nicht versierten Anwalt zu kontaktieren. Der drittgrößte Fehler besteht darin, die unausweichliche Unterlassungserklärung direkt in der vorformulierten Form zu unterschreiben. Abmahnungen dieser Machart setzen dem Empfänger stets eine knappe Reaktionsfrist. Verstreicht diese ungenutzt, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, die den Beklagten zusätzlich eine Menge Geld kostet.
"Wenn dir Heavy- Metal nicht einen überwältigenden Stromstoß verpasst und dir heißkalte Schauer über den Rücken laufen lässt, dann wirst du es vielleicht nie verstehen. Entweder du spürst es oder nicht. Und wenn nicht, das macht nichts, denn wir kommen sehr gut ohne euch klar!"